AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung:
Der Vertragspartner anerkennt hiermit die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als alleinig gültig. Abweichende, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen und Ergänzungen bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.
II. Angebot, Vertragsabschluss:
Unser Angebot versteht sich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht anderes schriftlich zugesagt ist. Das Vertragsverhältnis wird für uns erst durch die Versendung einer schriftlichen Bestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung bzw. den Arbeitsbeginn rechtswirksam. Bis dahin bleibt die Ablehnung eingehender Aufträge vorbehalten, für welchen Fall jegliche Haftung für Kosten und Schadenersatz ausgeschlossen ist.
III. Angebotsunterlagen:
Die in unseren Werbematerialien, Plänen, sonstigen technischen Unterlagen und Preislisten etc. enthaltenen Angaben über Maße, Preise, Leistungen udgl. sind nur bindend, wenn von uns in einer schriftlichen Bestätigung auf sie Bezug genommen wurde. Diese Unterlagen sind unser alleiniges geistiges Eigentum.
IV. Lieferung:
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Wird ein solcher Liefertermin nicht eingehalten, kann der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Sie gilt als einge- halten, wenn die Fertigstellung bzw. unsere Bereitschaft zum Einbau bis zu ihrem Ablauf mitgeteilt ist. Lieferfristen verlängern sich beim Eintritt von Hindernissen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, so u.a. auch bei Verzögerung in der Zulieferung seitens unserer Lieferanten.
V. Preise, Zahlungen:
Erhöhen sich in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Liefer- bzw. Fertigstellungstermin die Löhne, Material- oder sonstigen Kosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Bei Säumigkeit oder Zahlungsverzug des Bestellers ist jedweder von uns gewährter Nachlass hinfällig und der von uns insoweit nachver-rechnete Betrag sofort fällig. Rechnungen sind grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. als vereinbart. Ein allfälliger höherer bankmäßiger Verzinsschaden bleibt davon unberührt. Ein Recht zur Zurückhaltung oder Aufrechnung mit eigenen Ansprüchen bzw. Forderungen, gleich welcher Art, steht dem Besteller nicht zu. Bei Vorliegen behebbarer Mängel ist der Besteller nicht berechtigt, den gesamten offenen Werklohn zurückzubehalten, sondern nur die angemessenen Behebungskosten.
VI. Muster:
Musterteile und Musterarbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Muster sind unser Eigentum und dürfen ohne unserer Genehmigung nicht verwendet werden.
VII. Material, Ausführung, Toleranzen:
Soweit in den Auftragsunterlagen nicht anders angegeben, erfolgt die Ausführung der Aufträge mit branchenüblichem Material. Maßabweichungen bis zu 1 %, maximal jedoch 10 mm, sind vom Besteller zu akzeptieren. Der Besteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass auf den von uns gefertigten Produkten unser Firmenlogo angebracht wird.
VIII. Gewährleistung, Schadenersatz:
Mängelrügen sind vom Besteller unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Abholung bzw. Einbau am Bestimmungsort schriftlich zu erheben, widrigenfalls auf sie als verspätet nicht mehr einzugehen ist. Außerhalb von Verbrauchergeschäften beträgt die Gewährleistungsfrist, und zwar auch für unbewegliche Sachen, jedenfalls nur 6 Monate. Der Besteller hat die behaupteten Mängel zu spezifizieren und uns gegenüber nachzuweisen. Es ist uns Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel an Ort und Stelle festzustellen. Im Fall rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen verpflichten wir uns, nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern, wobei uns die zur Mängelbeseitigung nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren ist. Keine Gewährleistung wird u.a. übernommen für die Beständigkeit gegenüber Reinigungsmittel, Chemikalien sowie anderen unverträglichen Umwelt- und äußeren Einflüssen etc. Schadenersatz für Folgeschäden, gleich welcher Art, ist ausnahmslos ausgeschlossen.
IX. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages behalten wir uns das Eigentumsrecht an allen Liefergegenständen vor. Werden diese oder auch nur Teile davon gepfändet, so ist der Besteller verpflichtet, uns hievon unverzüglich zu benachrichtigen.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand:
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt sowohl für inländische wie auch für ausländische Besteller unser Firmensitz in A-6352 Ellmau, Dorf 18 bzw. das dafür sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Für allfällige Streitigkeiten gelangt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
XI. Sonstiges:
Wir sind berechtigt, die im Laufe der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Besteller im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern. Unsere Planvorschläge bzw. ausgearbeiteten Pläne sind ausschließlich geistiges Eigentum der Firma Tischlerei Rupert Kaufmann, Dorf 18, 6352 Ellmau und dürfen ohne unserer Genehmigung weder kopiert nach an Dritte weitergegeben werden. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bedingungen hiervon unberührt. Die rechtsunwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam ist und dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.










